Auszubildene/n zum Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)

Die Stadt Wertingen sucht zum 01.09.2026 eine/n

Auszubildene/n zum Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)


Deine Aufgaben bzw. Ausbildungsinhalte sind:

  • Überwachung, Steuerung, Optimierung und Störungsbehebung von Prozessabläufen
  • Durchführung von Messungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle
  • Inspektion und Wartung von verfahrenstechnischen und baulichen Anlagen
  • Überwachung und Dokumentation der Einhaltung rechtlicher Anforderungen
  • Umwelt-, Hygiene- und Kostenbewusstsein
  • Pflege von Außenanlagen
  • Alle weiteren anfallenden Arbeiten im Bereich der Kläranlage

Anforderungsprofil:

  • Du besitzt mindestens einen erfolgreichen qualifizierten Abschluss der Mittelschule
  • Du besitzt ein gutes technisches Grundverständnis
  • Du hast Spaß an handwerklichen Tätigkeiten
  • Du arbeitest gerne im Freien
  • Du hast Lust der Umwelt und deinen Mitmenschen etwas mitzugeben

Wir bieten Dir:

  • Eine dreijährige abwechslungsreiche Ausbildung
  • Ein interessantes, vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenspektrum
  • Einen sicheren Ausbildungsplatz mit attraktiver Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD):
    1. Ausbildungsjahr 1.368,26 €/ Monat
    2. Ausbildungsjahr 1.418,20 €/ Monat
    3. Ausbildungsjahr 1.464,02 €/ Monat
  • Eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
  • Klar geregelte Arbeitszeiten von Montag bis Freitagmittag mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden
  • Insgesamt 30 Ausbildungstage Urlaub im Jahr
  • Eine gute Arbeitsatmosphäre in einem freundlichen und kollegialen Team

 Wir haben dein Interesse geweckt?

Dann sende deine Bewerbung bis spätestens 07.12.2025 an die Stadt Wertingen, Schulstr. 12, 86637 Wertingen oder per E-Mail an personalverwaltung@vg-wertingen.de. Für weitere Auskünfte steht Dir bei fachlichen Fragen Herr Bronnhuber, Tel. 08272/6133 bzw. bei Personalfragen Herr Brunner, Tel. 08272/84-193 gerne zur Verfügung.

Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches (z. B. Fahrt-/Reisekosten) können nicht erstattet werden.

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