Kinderpfleger/in (m/w/d) im Kinderhaus Gänseblümchen

Die Stadt Wertingen sucht zur Verstärkung des Teams des Kinderhauses Gänseblümchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

 

Kinderpfleger/in (m/w/d)

mit 30 – 39 Wochenstunden

Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder
  • Umsetzung des pädagogischen Konzepts unserer Einrichtungen
  • Planung und Durchführung von Beschäftigungen in Kleingruppen bzw. in der Gesamtgruppe, wie z. B. Gestaltung der Freispielzeit (Anleiten zum Spiel, motivieren, beobachten) und im Bewegungsbereich (Turnen)

Ihr Anforderungsprofil:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Einfühlungsvermögen, Engagement und Teamfähigkeit
  • Pädagogische und soziale Kompetenzen

Wir bieten:

  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabenspektrum
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Eine betriebliche Altersvorsorge mit den Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Zusätzliche freie Tage (Regenerations- und Umwandlungstage)
  • Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing

Sie haben Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 21.12.2025 an die Stadt Wertingen – Personalverwaltung, Schulstr. 12, 86637 Wertingen oder per E-Mail an personalverwaltung@vg-wertingen.de.

Wir bitten Sie in Ihrer Bewerbung den möglichen Eintrittszeitpunkt, sowie den wöchentlichen Stundenumfang anzugeben.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Personalverwaltung, Herr Brunner, Tel. 08272/84-193 oder die Kinderhausleitung Herr Thurian, Tel. 08272/9925852 zur Verfügung.

Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches (z. B. Fahrt-/Reisekosten) können nicht erstattet werden.

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