Auskunfts- und Übermittlungssperre

Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre). Bei triftigen Gründen können Sie Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).

 

Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.

Übermittlungssperren gelten unbefristet.

 

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderen Personen glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung Ihrer Angaben durch die Gemeinde die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet.

 

Dokumente

Ansprechpartner:

Melanie Wagner
Telefon: 08272 84 370
melanie.wagner@vg-wertingen.de

Sandra Klein
Telefon: 08272 84 368
sandra.klein@vg-wertingen.de

Sandra Reuter
Telefon: 08272 84 361
sandra.reuter@vg-wertingen.de

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