Beglaubigungen
Amtlich beglaubigt werden Kopien (Abschriften) von Originalschriftstücken oder Unterschriften von Einwohnern. Dazu ist zwingend das Originaldokument vorzulegen bzw. die Unterschrift persönlich in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu leisten. Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) sind hiervon ausgenommen. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder...