Geburt, Eheschließung und Tod

Beglaubigungen

Amtlich beglaubigt werden Kopien (Abschriften) von Originalschriftstücken oder Unterschriften von Einwohnern. Dazu ist zwingend das Originaldokument vorzulegen bzw. die Unterschrift persönlich in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu leisten. Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) sind hiervon ausgenommen.   Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder...

Urkunden

Das Standesamt  bietet für die unterschiedlichsten Lebenslagen verschiedene Urkunden an Wenn Sie in Wertingen oder einem Stadtteil von Wertingen geboren sind, geheiratet haben bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder ein Angehöriger in Wertingen verstorben ist und Sie eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern benötigen, dann können Sie diese im Standesamt Wertingen über folgenden Link...

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