Sachbearbeiter/in für die Buchhaltung / Kasse (m/w/d)

Die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen sucht zur Verstärkung des Fachbereiches Finanzverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in für die Buchhaltung / Kasse (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit


Ihre Aufgaben bzw. Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Stellvertretende Kassenleitung
  • Personenkonten- und Sachbuchführung
  • Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs
  • Abrechnung von Zahlstellen
  • Pflege der zentralen Finanzadressdatei
  • Forderungsmanagement
  • Mahn- und Vollstreckungswesen
  • Erstellung der Tagesabschlüsse
  • Erfassung und Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten

Ihr Anforderungsprofil:

  • Erfolgreicher Abschluss zur/m Verwaltungsfach-angestellten (VFA-K) bzw. Beschäftigtenlehrgang I (BL I) oder alternativ eine abgeschlossene Büro- / Bank­ausbildung
  • Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Teamfähigkeit
  • Die Stellenbesetzung ist auch mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich

 Das bieten wir:

  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabenspektrum
  • Gleitende Arbeitszeit
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • Eine betriebliche Altersvorsorge mit den Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing

Sie haben Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 19.05.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen – Personalverwaltung, Schulstr. 12, 86637 Wertingen oder per E-Mail an personalverwaltung@vg-wertingen.de. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Karmann, Tel. 08272/84-100 zur Verfügung.

Personen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches (z. B. Fahrt-/Reisekosten) können nicht erstattet werden.

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