Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

 

Hinweis:

Persönliches Erscheinen ist zur Beantragung erforderlich

Ansprechpartner:

Sandra Reuter
Telefon: 08272 84 361
sandra.reuter@vg-wertingen.de

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