Durch das Finanzamt Dillingen wird ein Grundsteuermessbetrag festgelegt. Dieser wird dann mit dem, von der Stadt Wertingen beschlossenen Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz der Stadt Wertingen beträgt:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Nutzung): 450 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 450 %