Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Er ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden gesetzlichen Vertreters
Hinweis:
Das Kind muss in jedem Fall bei der Beantragung dabei sein.
Gebühr:
- Neue Beantragung: 13,00 €
- Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €
Ansprechpartner:
Melanie WagnerTelefon: 08272 84 370
melanie.wagner@vg-wertingen.de
Sandra Klein
Telefon: 08272 84 368
sandra.klein@vg-wertingen.de
Sandra Reuter
Telefon: 08272 84 361
sandra.reuter@vg-wertingen.de