Personalausweis

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre danach zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Abgelaufener Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Gebühren:

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Ansprechpartner:

Melanie Wagner
Telefon: 08272 84 370
melanie.wagner@vg-wertingen.de

Sandra Klein
Telefon: 08272 84 368
sandra.klein@vg-wertingen.de

Sandra Reuter
Telefon: 08272 84 361
sandra.reuter@vg-wertingen.de

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