Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Schöffenwahl 2023

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Schöffenwahl 2023

Der Präsident des Landgerichts Augsburg hat die Gemeinden Binswangen, Laugna, Villenbach, Zusamaltheim und die Stadt Wertingen gebeten, aus dem Bereich der Gemeinden je eine geeignete Person als Schöffe sowie aus
dem Bereich der Stadt Wertingen mindestens sieben geeignete Personen als Schöffen für die von 2024 – 2028 dauernde Amtsperiode zur Wahl vorzuschlagen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen wahrgenommen werden. Die Gemeinden und die Stadt Wertingen bitten interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses Ehrenamt zu melden. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre alt sind.

Für die Aufnahme von sich bewerbenden Personen in die aufzustellende Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Stadtrates bzw. Gemeinderates erforderlich. Daher sind die eingehenden Bewerbungen dem Stadtrat bzw. Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die endgültige Entscheidung, wer in das Schöffenamt berufen wird, trifft dann ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Dillingen a. d. Donau. Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ verfügbar.

Bewerbungen sind bis spätestens 27.03.2023 schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an den jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde bzw. bei der Stadt Wertingen an den Geschäftsleiter der VG Wertingen, Herrn Dieter Nägele, Schulstraße 12, 86637 Wertingen zu richten.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie entweder auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder bei Herrn Nägele (Tel. 08272/84 100, E Mail: dieter.naegele@vg wertingen.de), der interessierten Personen auch gerne Auskunft zur Schöffenwahl erteilt.

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