Büsche, Bäume, Sträucher

Büsche, Bäume, Sträucher

 

Dass Bäume, Sträucher und Hecken lebens- und schützenswert sind, sollte allen klar sein. Sie verschönern das Ortsbild, verbessern als „grüne Lunge“ das Klima, spenden Schatten, dämpfen Wind und Schall. Das Blattwerk ist Lebensraum und Nahrung für Insekten, Vögel und Kleintiere.

Doch gerade Bäume in Stadtgebieten sind durch Schadstoffe, Hitze, Klimawandel, Bodenverdichtung und äußere Einflüsse wie z. B. Streusalz gefährdet. Deswegen wurde bereits im Jahr 2011 durch die Stadt Wertingen eine Baumschutzverordnung erlassen, welche Grünes in der Stadt erhalten und schützen soll.

Die wichtigsten Eckdaten dieser Baumschutzverordnung hat Stadträtin und Umweltreferentin Hertha Stauch in einer Infobroschüre zusammengefasst. Dieser Info-Flyer liegt ab sofort im Wertinger Rathaus wie auch im Bürgerbüro der Stadt aus.

In einem Interview mit unserer Redaktion klärt uns Hertha Stauch über wichtige Eckdaten auf:

Frau Stauch, wie kommt es, dass Wertingen über eine Baumschutzverordnung verfügt?

Dass Wertingen eine Baumschutzverordnung hat, ist ein großes Plus für die Stadt gerade angesichts des fortschreitenden Klimawandels. Die Verordnung hat der Stadtrat auf Initiative meines Vorgängers im Amt, Altstadtrat Ludwig Klingler, erlassen. Insofern habe ich ein gut bestelltes Haus vorgefunden, als ich das Amt übernommen habe. Und Wertingen und seine Ortsteile profitieren mit viel Grün und einem durchgehend dichten Baumbestand von der Verordnung. Es ist dennoch immer wieder notwendig, Bürgern und Bürgerinnen zu vermitteln, was der Schutz von Bäumen auch im Privatbereich bedeutet.

Also darf ich in meinem Garten einen Baum nicht einfach fällen?

Der Schutz betrifft Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen auf einem Meter Höhe. Wer diese Bäume beschneiden oder beseitigen will, der muss das mit der Stadt abstimmen. Eine Fällung muss schriftlich beantragt werden. Ausgenommen sind Obst- und Nadelbäume. Es geht also vor allem um ältere, groß-kronige Laubbäume, die für das Ökosystem eine bedeutende Rolle spielen.

Was bedeutet das im Detail?

Der Baumbestand mildert schädliche Umwelteinwirkungen und verbessert die klimatischen Verhältnisse. Ein neu gepflanzter Baum kann erst in vielen Jahren das leisten, was ein alter Baum vermag. Aus Sicht des Naturschutzes steigt der Wert eines Baumes mit seinem Alter. Zunehmend entwickelt er sich zu einem Lebensraum für Moose und Flechten, Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Somit fügt das Fällen eines alten Baumes der Natur eine schwere Wunde zu, der mit der Neupflanzung eines Baumes nur sehr langsam verheilt. Aber auch der volkswirtschaftliche Wert eines Baumes muss gesehen werden. Eine Buche von 100 Jahren speichert viel Wasser, verarbeitet sechs Tonnen CO2 pro Jahr, filtert 700 Kilogramm Staub und produziert sechs Tonnen Sauerstoff pro Jahr. Das ist ein ungeheurer Schatz für eine Stadt, das Wohl und die Gesundheit ihrer Menschen. Es lohnt sich also und gehört zur Verantwortung eines Gartenbesitzers, einen Baum lange zu erhalten.

Was sagen denn die Gartenbesitzer dazu?

Gerade ältere Menschen fühlen sich manchmal überfordert mit einem großen Baum, vor allem, wenn er viel Laub wirft. Im Gespräch ergeben sich aber meist Lösungen. Es ist meine Aufgabe als Umweltreferentin, hier im Sinne der Umwelt zu vermitteln. In strittigen Fällen wird ein Experte hinzugezogen. Der Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege, Benedikt Herian, leistet hier wertvolle Hilfe. Die Stadt gewährt in bestimmten Fällen auch einen Zuschuss für die fachgerechte Pflege, vor allem wenn es um Bäume von öffentlichem Interesse geht.

Wie verhält es sich mit öffentlichem Grün?

Der städtische Betriebshof, der die Grünflächen pflegt, geht hier mit gutem Beispiel voran. Ich kann wirklich sagen, dass hier Fachleute am Werk sind, denn ich habe zusammen mit den Betriebshof-Mitarbeitern schon einmal an einer Fortbildung zum Thema Grün teilgenommen. Die Schutzverordnung gilt natürlich auch für öffentliches Grün. Gleichzeitig greift hier die Verkehrssicherungspflicht. Wenn ein Baum an einer Straße oder auf einem Spielplatz steht, darf von ihm keine Gefahr durch morsche Äste ausgehen. Deshalb werden diese Bäume regelmäßig überprüft und fachgerecht geschnitten oder, wenn notwendig, gefällt. Aber auch in diesen Fällen wird vorher beraten, was zu tun ist. Auch die Stadt ist in jedem Fall bestrebt, alte Bäume so lange wie möglich zu erhalten. Und jedes Jahr wird fleißig nachgepflanzt. Gerade dort, wo klar ist, dass ein alter Baum in einiger Zeit weichen muss, wird vorausschauend schon eine junge Pflanze als Ersatz daneben positioniert.  

Den Flyer “Büsche | Bäume | Sträucher“ – “Wissenswertes zum Thema Baum- und Strauchschnitt” können Sie hier einsehen.

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