Ausweise, Meldeamt

Ausweismittel, Staatsangehörigkeit und Meldeamt

Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Besitz eines gültigen deutschen elektronischen Reisepasses genügt, um der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht nachzukommen, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist. Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:   Gültigkeit: vor Vollendung des...

Personalausweis

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Ein Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre danach zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.   Erforderliche Unterlagen: Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild Abgelaufener Personalausweis Geburts- oder Heiratsurkunde   Gebühren: Bis zur Vollendung des 24....

Kinderreisepass

Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen. Er ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass,...

Auskunfts- und Übermittlungssperre

Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre). Bei triftigen Gründen können Sie Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).   Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss. Übermittlungssperren gelten unbefristet.   Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder...

Anmeldung

Bei einem Zuzug/Umzug nach/innerhalb Wertingen ist es erforderlich, Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Abmeldung bei Ihrer alten Gemeinde ist nicht notwendig. Diesen Service werden wir gerne bei Ihrer Anmeldung für Sie übernehmen.   Erforderliche Unterlagen Alle gültigen Ausweisdokumente Wohnungsgeberbestätigung (Download Center)

Abmeldung

Eine Abmeldung bei der Stadt Wertingen ist heute nur noch bei einem Umzug ins Ausland notwendig. Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur noch in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese Gemeinde teilt uns automatisch mit, dass Sie nicht mehr in Wertingen wohnhaft sind.

Ummeldung

Bei einem Zuzug/Umzug nach/innerhalb Wertingen ist es erforderlich, Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Abmeldung bei Ihrer alten Gemeinde ist nicht notwendig. Diesen Service werden wir gerne bei Ihrer Anmeldung für Sie übernehmen.   Erforderliche Unterlagen Alle gültigen Ausweisdokumente Wohnungsgeberbestätigung (Download Center)

Meldebescheinigung

Auf Antrag erteilen wir Ihnen eine schriftliche Meldebescheinigung (auch erweitert möglich). Diese können Sie auch online über unser Bürgerserviceportal beantragen.   Gebühr: 5,00 €

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