Ausweise, Meldeamt

Ausweismittel, Staatsangehörigkeit und Meldeamt

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Der Antrag ist persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder Online auf der Seite des Bundesamts für Justiz zu stellen und kostet 13,00 €. Erforderliche Unterlagen: Ausweisdokument Hinweis: Es gibt die folgenden verschieden Führungszeugnisse: Ein einfaches, ein behördliches und ein erweitertes Führungszeugnis. Für das Erweiterte Führungszeugnis ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bei...

Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen.   Erforderliche Unterlagen: Nachweis der bestandenen Fischerprüfung Passbild Personalausweis oder Reisepass Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen   Hinweis: Persönliches Erscheinen ist zur Beantragung erforderlich

Auskunfts- und Übermittlungssperre

Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre). Bei triftigen Gründen können Sie Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).   Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss. Übermittlungssperren gelten unbefristet.   Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder...

Anmeldung

Bei einem Zuzug/Umzug nach/innerhalb Wertingen ist es erforderlich, Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Abmeldung bei Ihrer alten Gemeinde ist nicht notwendig. Diesen Service werden wir gerne bei Ihrer Anmeldung für Sie übernehmen.   Erforderliche Unterlagen Alle gültigen Ausweisdokumente Wohnungsgeberbestätigung (Download Center)

Abmeldung

Eine Abmeldung bei der Stadt Wertingen ist heute nur noch bei einem Umzug ins Ausland notwendig. Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur noch in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese Gemeinde teilt uns automatisch mit, dass Sie nicht mehr in Wertingen wohnhaft sind.

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