Informationen zum Corona-Virus

20200315 covid 19

Informationen zum Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachfolgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen über den Corona Virus.  

 

 

 

Ab 04. Mai 2020 haben die Recyclinghöfe mit jeweiligen Grünsammelplätzen zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet.

Informationen zur Beantragung von Ausweisen und Ausweispflicht

Abfallentsorgung in Zeiten von Corona

Der Wertstoffhof in Geratshofen und der Grünabfallsammelplatz in Wertignen sind im Notbetrieb geöffnet. Laut der Homepage des AWV Nordschwaben hat der Wertinger Wertstoffhof wieder im Notbetrieb geöffnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWV:

https://awv-nordschwaben.de/index.php/mitteilung/abfallentsorgung-in-zeiten-von-corona-331.html

Die Verwaltung des AWV ist telefonisch und per E-Mail (info@awv-nordschwaben.de) wie gewohnt erreichbar.

Müllabfuhr

Die Müllabfuhr findet zu den bekannt gegebenen Terminen wie gewohnt statt.

Sofern es Einschränkungen durch die beauftragten Entsorgungsbetriebe gibt, wird die Leerung der Blauen Tonne eingestellt.

Die Restmüll- und Biomüllabfuhr erfolgt weiterhin.

Recyclinghöfe

Der AWV-Nordschwaben schließt aufgrund der Ausgangsbeschränkungen des Freistaates Bayern alle Recyclinghöfe. Die Schutzmaßnahmen der Allgemeinverfügung können auf den Recyclinghöfen nicht eingehalten werden, deshalb kann auf den Recyclinghöfen nur in sehr dringenden Fällen (Umzug, Räumung) nach vorheriger telefonischer Bestätigung durch die Verwaltung des AWV´s Abfall entsorgt werden.

Deponien

Deponien sind ab Montag, den 23.03.2020 geschlossen.

Auf der Deponie Binsberg, findet nur noch eine Annahme der Entsorgerbetriebe, die vom AWV beauftragt sind, statt.

Containerstationen für Glas und Dosen und Altkleider

Die Containerstationen werden wie gewohnt geleert.

Schadstoffmobil

Im Mai werden die Termine voraussichtlich fortgeführt.

Die Vereinssammlung für Altpapier

Die Vereinspapiersammlung ist in Abstimmung mit Firma Fisel eingestellt

Maßnahmen zur Abfallentsorgung

Papiertaschentücher, Hygienepapiere und Essensreste sind unbedingt in geschlossenen Plastiktüten über die Restmülltonne zu entsorgen.

Um die Mitarbeiter der Müllabfuhr zu unterstützen, ist das Überfüllen der Mülltonne zu vermeiden, insbesondere dürfen keine spitzen Gegenstände in der Tonne entsorgt werden.

Um einen Stundungsantrag für die Gewerbesteuer in der Stadt Wertingen, den Gemeinden Binswangen, Laugna, Villenbach oder Zusamaltheim zu stellen, bitten wir um vorherige Rücksprache in der Verwaltung unter der Telefon-Nr. 08272/84-235. Die Voraussetzungen der Stundung sollten vorab geklärt werden, der entsprechende Antrag wird Ihnen anschließend zugesandt.

Der Einzug der Kindergarten-, Mittagsbetreuungs- und Hortgebühren wird ab Anfang April bis auf Weiteres ausgesetzt.

Da unsere Kindergärten sowie die Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule momentan aufgrund der Corona-Krise bis auf wenige Ausnahmen der Notbetreuung keine Betreuungsleistung erbringen (dürfen), wird die Verwaltung den Einzug der betreffenden Gebühren ab Anfang April bei allen Eltern bis auf Weiteres aussetzen. Der Gebühreneinzug wird dann wieder aufgenommen, wenn die derzeit bestehenden Betretungsverbote aufgehoben sind und die Einrichtungen ihre Betreuungsleistungen wieder erbringen.

“Zu Hause bleiben, lokal bestellen!”
Unter diesem Motto hat die Marktmitte – Landkreis Dillingen a. d. Donau eine tolle Seite ins Leben gerufen, auf der sich alle Unternehmer aus der Region eintragen können, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise ihre Ladentüre schließen mussten, aber weiterhin einen regionalen Lieferservice oder Onlinedienstleistungen anbieten:

http://dlg.marktmitte.de

Liebe Unternehmer:
Machen Sie mit und tragen Sie sich in die Liste ein.
Bei Fragen zum Formular können Sie sich gerne an info@marktmitte.de wenden.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Unterstützen Sie Ihre Unternehmen vor Ort in dieser schweren Zeit. Viele unserer Wertinger Unternehmen sind auch hinter der geschlossenen Ladentüre weiterhin für Sie da und bringen Waren / Dienstleistungen zu Ihnen nach Hause!

Angesichts der Corona-Krise ist der Dienstbetrieb des Stadtarchivs Wertingen eingeschränkt. Die Nutzung des Stadtarchivs ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich (Tel. 08272/84 105).

Der Freistaat Bayern hat am 16.03. aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus den Katastrophenfall ausgerufen. Zur Unterbindung der Infektionsketten und zum Schutz aller Mitbürger sowie auch aller Beschäftigten im Rathaus wird der Parteiverkehr im Rathaus (Schulstraße 12) und im Ordnungsamt mit Bürgerbüro (ehem. Amtsgericht, Schulstraße 10) ab Mittwoch, den 18. März 2020 stark eingeschränkt. Die Anliegen der Bürger sollen -soweit möglich- telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden. Persönliche Behördengänge werden nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen oder Notfällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter zugelassen. Diese Maßnahme zum Schutz der Bürger und der Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen gilt vorerst bis zum Montag, den 20. April 2020 und wird im Bedarfsfall entsprechend verlängert.

Mit dem Katastrophenfall wurde von der Staatsregierung auch ein generelles Betretungsverbot für alle öffentlichen Spielplätze in Bayern verfügt. Zur Verlangsamung der Corona-Epidemie appelliert der Ministerpräsident an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Vonseiten der Stadt Wertingen wird diese Anweisung sehr ernstgenommen und konsequent umgesetzt. Alle Spielplätze werden abgesperrt und entsprechende Hinweisschilder ausgehängt.

„Der Landkreis Dillingen a.d. Donau schließt ergänzend zu der Schließung der Hallenbäder Lauingen und Wertingen ab Montag, den 16.03.2020 auch sämtliche Sporthallen für den Schul- und Vereinssport und die Kreisfahrbücherei. Auch sämtliche Veranstaltungen im Festsaal und im Schlosskeller des Wertinger Schlosses können nicht stattfinden und müssen abgesagt werden.“

Die Gruppenausstellung „STREUGEBIET“ der drei Künstlerinnen Juliane Ebner (Berlin), Dorothea Dudek (Augsburg) und Brigitte Heintze (Stadtbergen) wird ebenfalls wegen der Vorsichtsmaßnahmen in Sachen Corona-Virus verschoben. Ein neuer Termin wird möglichst bald bekannt gegeben, geplant ist, die Ausstellung im (Früh-)Sommer abzuhalten.

Liebe Bürger und Bürgerinnen,

Ab Montag, den 16.03.2020 sind alle Schulen und Kindertagesstätten in Bayern bis zum Ende der Osterferien, d.h. bis Sonntag, den19.04.2020 geschlossen.

Bei Rückfragen können sich Eltern & Schüler auch mit der jeweiligen Schule & Kindertagesstätte in Verbindung setzen.

Zur Eindämmung des Corona-Virus wurden u.a. die nachfolgenden beiden Allgemeinverfügungen erlassen

 

  • Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_schulen_kitas.pdf

Für Kinder bestimmter Personengruppen wie z.B. Pflegekräfte wird an den Kindergärten und Schulen bis zur sechsten Klasse eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder nur dann, wenn beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende des Kindes in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinn dieser Allgemeinverfügung zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

  • Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_besuchsverbot.pdf

Ab sofort gilt eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. 

 

 

Weitere Informationen zum Corona-​Virus

Aktualisierte Informationen zum Corona-​Virus gibt es im Internet unter der Adresse des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und dem Robert-​Koch-Institut.

Das Gesundheitsamt Dillingen a. d. Donau ist bei weiteren Fragen zur Erkrankung, zum Ansteckungsrisiko und zur Diagnostik unter der Telefonnummer: 09071/51 441 zu erreichen.

Sollten Sie in den 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet oder nach Kontakt mit einem bestätigten Fall erkranken, können Sie sich an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 wenden.

 

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