Rathaus Wertingen – Zutritt nur nach Terminvereinbarung

Rathaus Wertingen – Zutritt nur nach Terminvereinbarung

Aufgrund der aktuell sehr hohen Inzidenzzahlen im Landkreis kann der Parteiverkehr im Rathaus Wertingen (Schloß und ehem. Amtsgerichtsgebäude) zum Schutz der Beschäftigten sowie der Bürger ab sofort ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung stattfinden.

Einzeltermine mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter(in) werden nur dann vergeben, wenn das konkrete Anliegen nicht kontaktlos, d.h. insbesondere telefonisch oder per-E-Mail bearbeitet werden kann. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind auf der Homepage der Stadt Wertingen unter wertingen.de/verwaltung/ansprechpartner aufgeführt. Die Telefonzentrale ist unter der Rufnummer 08272/84-0 erreichbar.

Bei den Terminen vor Ort müssen die Besucherinnen und Besucher eine FFP2- Maske tragen und die bekannten Abstands- beziehungsweise Hygieneregeln wie Händedesinfektion nach dem Betreten des Rathauses einhalten. Die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen weist darauf hin, dass bereits viele behördliche Dienstleistungen wie z.B. die Beantragung einer Meldebescheinigung über das Bürgerservice-Portal (www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwertingen/) online abgewickelt werden können.

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