Selbstablesung der Wasseruhren

Selbstablesung der Wasseruhren

Die Stadt Wertingen bittet auch in diesem Jahr wieder um die Mithilfe ihrer Bürger bei der Selbstablesung der Wasserzählerstände. Hierzu erhalten alle Haushalte der Stadt etwa Mitte Dezember 2021 einen Ablesebrief, mit dessen Hilfe die Wasserzähler im Ablesezeitraum 10.12.2021 – 09.01.2022 abgelesen und rückgemeldet werden sollen.

Möglichkeiten der Meldung des Zählerstands:

  • Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen
    Geben Sie die Daten, welche auf der Rückseite des Ablesebriefs angegeben sind, sowie den abgelesenen Zählerstand auf der Internetseite          https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwertingen/bsp_fis_webablesung
    Dieser Dienst ist nur in der Zeit vom 10.12.2021 – 09.01.2022 verfügbar.
  • Rückgabe des ausgefüllten Antwortschreibens über Post/Fax/E-Mail.
  • Telefonische Rückmeldung unter der im Anschreiben angegebenen Telefonnummer.

Die Zählerstände müssen bis zum 09.01.2022 abgegeben werden, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen können.

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